Dr. Benjamin Leyendecker
Übersicht
Benjamin Leyendecker genießt einen ‚exzellenten Ruf‘ und ist ein ‚begnadeter strategischer Denker‘ mit ‚außergewöhnlichem kommerziellen Verständnis und Problemlösungsfähigkeiten‘. Er ist ein ‚Schwergewicht in PE‘ und ‚einer der führenden Transaktionsanwälte in Deutschland‘. ‚Wenn es um Public M&A geht, ist er eine Klasse für sich‘. - JUVE, Chambers
Dr. Benjamin Leyendecker ist Partner in der Corporate Praxisgruppe des Münchner Büros von Golden Flag International Law Firm. Er berät Mandanten zu M&A- und Private Equity Transaktionen und verfügt über umfassende Erfahrung mit Taking Private Transaktionen für Finanzinvestoren und Strategen sowie gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.
Benjamin Leyendecker hat einen Lehrauftrag für M&A und Private Equity an der Technischen Universität München (TUM).
Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien (2023/2024) verzeichnet Benjamin Leyendecker als führenden Namen für Private-Equity-Transaktionen und als führenden Namen unter 50 Jahren für Gesellschaftsrecht. Handelsblatt Best Lawyers 2024 listet ihn zudem als einen der „Best Lawyers“ für M&A, Private Equity und Gesellschaftsrecht in Deutschland. Handelsblatt listet ihn auch als „Top-Dealmaker in Deutschland“ (2023) und WirtschaftsWoche führt ihn als „Legal All Star“ für M&A (2022) sowie als einen der renommiertesten Anwälte in Deutschland für Gesellschaftsrecht (2024) und M&A (2024). IFLR1000 - The Guide to the World’s Leading Law Firms verzeichnet Benjamin Leyendecker als hoch angesehenen Anwalt für Capital Markets, Private Equity und M&A (2024). Er wird in Chambers Europe 2024 für Private Equity und M&A: High-end Capability sowie in Chambers Global 2024 für M&A: High-end Capability gelistet. Legal 500 Germany 2024 bezeichnet ihn zudem als „Leading Individual“ für Private Equity. Benjamin Leyendecker wird von Financial News in der Auflistung der meistbeschäftigten Anwälte 2019 für Private Equity in Europa auf dem zweiten Platz und 2020 für M&A in der DACH-Region auf dem vierten Platz geführt.
Kompetenzbereiche
Ausgewählte Mandate
Public M&A-Transactions
- Thoma Bravo bei dem öffentlichen Übernahmeangebot für EQS
- Birkenstock Holding plc und L Catterton bei dem IPO von Birkenstock
- Cinven bei dem öffentlichen Erwerbsangebot für SYNLAB
- XXXLutz bei der öffentlichen Übernahme und dem anschließenden Delisting-Erwerbsangebot für home24
- Brookfield Asset Management bei dem öffentlichen Übernahmeangebot für alstria office
- ADTRAN bei dem öffentlichen Umtauschangebot für ADVA Optical Networking
- Carlyle bei dem öffentlichen Übernahmeangebot für Schaltbau
- TPG bei dem öffentlichen Übernahmeangebot für Studio Babelsberg
- Bain Capital und Carlyle bei dem öffentlichen Übernahmeangebot für OSRAM
- EP Global Commerce (EPGC) bei der öffentlichen Übernahme von METRO
- Bain Capital und Cinven bei der gemeinsamen öffentlichen Übernahme von STADA
- Creat Group Corporation bei der öffentlichen Übernahme von Biotest
- Vestigo Capital bei der öffentlichen Übernahme von Accentro
- GSW Immobilien AG bei der öffentlichen Übernahme durch Deutsche Wohnen*
- Kabel Deutschland Holding AG bei der öffentlichen Übernahme durch Vodafone*
- KKR bei den öffentlichen Übernahmen von WMF und Versatel*
- Fresenius SE bei der öffentlichen Übernahme von Rhön-Klinikum*
- Demag Cranes AG bei der öffentlichen Übernahme durch Terex*
- Hochtief AG bei der öffentlichen Übernahme durch ACS*
- Teleplan International N.V. bei der öffentlichen Übernahme durch Gilde*
- Verschiedene Finanzinvestoren bei versuchten Übernahmen von börsennotierten Unternehmen, darunter Zooplus, Va-Q-Tec, Norma, Klöckner, Suse, Aareal Bank, Biotest, GK Software und Gerresheimer (alle öffentlich bekannte Ziele von Übernahmeversuchen)
Private M&A-Transactions
- Advent bei diversen Transaktionen, darunter die Investition in die Hermes Group und der Erwerb der Aufzugssparte von thyssenkrupp
- Bain Capital bei diversen Transaktionen, darunter das Investment in Berlin Brands Group, die Erwerbe von ITP Aero, Bugaboo, Wittur*, Sematic*, FTE* und die Bieterverfahren für Condor, BASF Construction Chemicals und Lufthansa Technik
- Blackstone bei diversen Transaktionen, darunter die Bieterverfahren für Electro-Automatic, Sportradar und Utimaco sowie der Erwerb der Schletter Gruppe
- Cinven bei diversen Transaktionen, darunter der Erwerb der Aufzugssparte von thyssenkrupp sowie der Verkauf einer Minderheitsbeteiligung an SYNLAB an Labcorp
- Core Equity Holdings bei diversen Transaktionen, darunter die Bieterverfahren für die ADCO Gruppe und Canyon Bicycles
- GBL bei diversen Transaktionen, darunter der Erwerb von Sanoptis
- GIC bei der langfristigen Minderheitsbeteiligung an Messer
- L Catterton beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der BIRKENSTOCK Gruppe
- Nordic Capital bei diversen Transaktionen, darunter der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an corpuls
- Oakley Capital bei diversen Transaktionen, darunter die Erwerbe von vitroconnect, WindStar Medical, Seven Miles, IU Group und Globe-Trotter, die Verkäufe von WebPros, Contabo, Seedtag und Wishcard sowie die Reinvestition in IU Group
- Sycamore Partners bei diversen Transaktionen, darunter der Verkauf von EMP Merchandising an Warner Music und das Bieterverfahren für Reebok
* Mandate aus Tätigkeit in Vorgängerkanzleien
Berufserfahrung
Hengeler Mueller, München und Düsseldorf, Deutschland
Mehr
Thought Leadership
Zeitschriftenbeiträge
- Sacheinlageprüfung und Differenzhaftung beim Debt-to-Convertible Swap, Die Aktiengesellschaft (AG), 2018, S. 213
- Mindestpreis- und Preisanpassungsregelungen bei Delistingangeboten, BetriebsBerater (BB), 2018, S. 643
- Die Stellungnahme nach § 27 WpÜG bei Interessenkonflikten von Organmitgliedern, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2016, S. 1213
- Die Neuregelung zum Delisting, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), 2016, S. 49
- Unternehmensbewertung oder Durchschnittsbörsenkurs beim Delisting?, Der Betrieb (DB), 2015, S. 2251
- Unklare Beteiligungsverhältnisse in der GmbH – Die „Wegverschmelzung“ des tatsächlichen Gesellschafters als Gestaltungsoption, Zeitschrift für Unternehmensund Gesellschaftsrecht (ZGR), 2015, S. 516
- Die Aufstockungsabsicht im Kontext öffentlicher Übernahmen, Betriebs-Berater (BB), 2015, S. 560
- Emittentenhaftung für Insiderwissen im Aufsichtsrat bei fehlender Selbstbefreiung nach § 15 III WpHG, Die Aktiengesellschaft (AG), 2015, S. 72
- Hauptversammlungen im Ausland, Betriebs-Berater (BB), 2015, S. 268
- Kapitalmarktkommunikation durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2015, S. 44
- Übertragung von Rechten an Grundstücken im Wege der Spaltung: Anforderungen an Bezeichnung im Spaltungs- und Übernahmevertrag, Der Betrieb (DB), 2014, S. 2282
- Schwellenwertberechnung für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat eines internationalen Konzerns, Der Betrieb (DB), 2014, S. 2031
- Top-Level-Domains und Namensschutz aus § 12 BGB, Multimedia und Recht (MMR), 2014, S. 288
- Umwandlungsverträge und ausländische Arbeitnehmer – Umfang der arbeitsrechtlichen Pflichtangaben, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), 2014, S. 1112
- Börsenkursrechtsprechung beim vorgeschaltenen Delisting, Betriebs-Berater (BB), 2014, S. 521
- Transaktionssicherheit und übernahmerechtliche Meldepflichten, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2014, S. 161
- (Un-)Zulässigkeit von Aktienrückkaufprogrammen bei öffentlichen Übernahmen, Betriebs-Berater (BB), 2013, S. 2051
- Erneut: Ausbildung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Gesellschaft, Die Aktiengesellschaft (AG), 2013, S. R 244
- Amtskontinuität bei der Umwandlung in eine dualistische SE, Die Aktiengesellschaft (AG), 2013, S. 507
- Neubesetzung des Aufsichtsrats bei öffentlichen Übernahmen, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2013, S. 167
- Kostentragung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Aufsichtsratsmitgliedern, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2012, S. 1412
- Rechte und Pflichten des Vorstands bei Kompetenzüberschreitungen des Aufsichtsratsvorsitzenden, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2012, S. 721
- Voraussetzungen und Reichweite der Haftungsbefreiung nach § 93 Abs. 4 S. 1 AktG bei M&A Transaktionen, Betriebs-Berater (BB), 2012, S. 861
- Keine Wertindikation im Rahmen der Stellungnahme nach § 27 WpÜG, BetriebsBerater (BB), 2011, S. 2952
- Irrelevanz des anteiligen Unternehmenswerts zur Ermittlung der Squeeze-out-Abfindung bei Bestehen eines fortdauernden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2010, S. 927
- Kein zeitanteiliger Ausgleichsanspruch beim Squeeze-out, Betriebs-Berater (BB), 2010, S. 1426
- Grundfälle zur Drittwiderspruchsklage, Juristische Arbeitsblätter (JA), 2010, S. 725 und S. 879
- Grundfälle zur Vollstreckungsabwehrklage, Juristische Arbeitsplätter (JA), 2010, S. 631 und S. 803
- Kreditvergabepflicht durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Bezug auf KMU, Betriebs-Berater (BB), 2009, S. 226
- Der Widerruf einer (ausgeübten) gewillkürten Prozessstandschaft, Zeitschrift für Zivilprozess (ZZP), 2009, S. 465
- Die Anwendung der US-amerikanischen Durchgriffshaftung auf amerikanische Gesellschaften mit effektivem Verwaltungssitz, Recht der internationalen Wirtschaft (RIW), 2008, S. 273
- Rechtsökonomische Überlegungen zur Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt, Die GmbH-Rundschau (GmbHR), 2008, S. 302 Monographien, Kommentierungen
Monographien, Kommentierungen
- Kommentierung zu § 12 in Gersdorf/Paal, Kommentar zum Medien und Multimediarecht, 2. Aufl. 2015, Beck Verlag, München 2015
- Geschäftsführungsmacht, Inhaberschaft und Haftung bei börsenunabhängigen Gesellschaften, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2008 Zeitungsartikel
Zeitungsartikel
- P2P-Transaktionen im Fokus von Finanzinvestoren, in: Börsen-Zeitung, 27. März 2019, S. 6
- Hedgefonds sein und Gutes tun?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 23. Januar 2019, S. 16
- Übernahmen als Spielwiese für Hedgefonds, in: Börsen-Zeitung, 11. November 2017, S. 9
- Startschuss für die europäische Hauptversammlung, in: Börsen-Zeitung, 31. Januar 2015, S. 13
- Abfindung beim Delisting, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 14. Oktober 2015, S. 16
Qualifikationen
Zulassungen
- Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland
- Zulassung als Attorney-at-Law in New York
Sprachen
- Englisch
- Deutsch
Ausbildung
- Universität St. Gallen1. Zertifikat EMBA
- Oberlandesgericht HamburgZweites Staatsexamen
- Ruprecht-Karls-University HeidelbergDr. jur.
- New York University School of LawLL.M.
- Universität KonstanzErstes Staatsexamen